Die Unterstützung der Jakob und Emma Windler-Stiftung ist auf den Kanton Schaffhausen und Stein am Rhein beschränkt.

Die Stiftung engagiert sich in folgenden Förderbereichen:

Beihilfen an Personen in wirtschaftlicher Not

Voraussetzungen

Berechtigt für Beihilfen sind natürliche Personen, die kumulativ folgende Bedingungen erfüllen:

  • Das Bürgerrecht der Stadt Stein am Rhein besitzen und/oder ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Stein am Rhein haben.
  • Nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen.

Ziel

Die Leistung von Beihilfen an natürliche Personen bezweckt, eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen. Insbesondere sollen folgende Grundbedürfnisse gesichert sein:

  • Existenzsicherndes Einkommen (materielle Grundsicherung);
  • Minimale Teilnahme am sozialen Leben;
  • Geeignete Obhut;
  • Soziale und berufliche Wiedereingliederung;
  • Teilnahme an Ausbildungs-, Therapie-, Betreuungs- und Beratungsangeboten.

Was wird unterstützt?

Es können Beiträge für folgende Massnahmen ausgerichtet werden:

  • Materielle Hilfe an bedürftige Personen (Existenzsicherung);
  • Massnahmen, die es bedürftigen Personen ermöglichen, selbstbestimmt zu leben und zu wohnen sowie an der Arbeitswelt und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben;
  • Familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen;
  • Entlastungsangebote für Eltern;
  • Therapie- und Bildungsangebote für Personen mit besonderen pädagogischen und/oder sozialen Bedürfnissen;
  • Leistungen, deren Übernahme für die betroffenen Person eine unzumutbare Härte bedeuten würde;
  • Arbeitsintegrationsprojekte;
  • Sozial- und Rechtsberatung.

Wie wird unterstützt?

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den vorhandenen Stiftungsmitteln.

Die Unterstützungen werden in der Regel in Form einer direkten oder indirekten finanziellen Leistung gewährt.

Die Bedürftigkeit ist nachzuweisen.

Beiträge der Jakob und Emma Windler-Stiftung sollen nicht zu einer Entlastung der öffentlichen Hand führen.

Gesuch

Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Gesuchsformular
  • Bedarfsberechnung
  • Aktueller Einkommens- und Vermögensnachweis (z.B. Kopie der Steuererklärung)

Gesuche können in Absprache mit der betroffenen Person auch durch Dritte gestellt werden.

Es gelten die Richtlinien Soziales vom 08. Dezember 2020.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.

Beihilfen an Kleinunternehmen

Voraussetzungen

Beitragsberechtigt sind Kleinunternehmen, die kumulativ folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Betriebsstätte in Stein am Rhein haben;
  • Maximal 49 Beschäftigte haben;
  • Unverschuldet, vorübergehend und wegen äusserer Umstände in Not geraten sind;
  • Zustehende Unterstützungsleistungen Dritter (Bund, Kanton, Gemeinde, private Versicherung) beantragt haben und diese nicht ausreichend sind.

Ziel

Finanzielle Unterstützung von Kleinunternehmen mit Betriebsstätte in Stein am Rhein in ausserordentlichen Situationen, welche die Kleinunternehmen nicht selbst zu verantworten haben, wenn die Beihilfen dazu beitragen, dass Einwohnerinnen und Einwohner von Stein am Rhein nicht in wirtschaftliche Not geraten.

Wie wird unterstützt?

Es werden Beiträge oder Überbrückungsdarlehen gewährt, wenn die finanzielle Notlage des Unternehmens nachgewiesen werden kann.

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den vorhandenen Stiftungsmitteln.

Gesuch

Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Gesuchsformular
  • Bedarfsberechnung
  • Jahresrechnung Vorjahr/Geschäftsjahr
  • Steuererklärung Vorjahr/Geschäftsjahr

Es gelten die Richtlinien Soziales vom 08. Dezember 2020.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.

Erhaltung und Verschönerung des Ortsbilds von Stein am Rhein

Die Jakob und Emma Windler-Stiftung bezweckt mit Ihren Beiträgen die Erhaltung und Verschönerung des Ortsbildes von Stein am Rhein als Ganzes sowie seiner für die Gesamtwirkung wichtigen Einzelelemente.

Was wird unterstützt?

  • Massnahmen, die den Fortbestand von Bauwerken und Objekten unter Berücksichtigung einer zeitgemässen Nutzung sichern;
  • Massnahmen, die den Fortbestand von angestammten Nutzungen im Sinne der überlieferten Bauwerke/des überlieferten Ortsbildes sichern, sofern es sich um Projekte mit Ausnahmecharakter handelt und dadurch keine Wettbewerbsverzerrungen geschaffen werden;
  • Regelmässige Unterhalt- und Pflegemassnahmen für Liegenschaften, bei denen eine vernünftige Nutzung im ökologischen Sinn nicht möglich ist oder diese zugunsten der öffentlichen Erhaltung des überlieferten Ortsbildes reduziert werden muss;
  • Erstellung von digitalen Gebäudeaufnahmen (Sicherstellungsdokumentation)
  • Massnahmen, welche künftige negative Einflüsse auf das überlieferte Ortsbild verhindern;
  • Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von beweglichen Kulturgütern.

Die Massnahmen müssen im öffentlichen Interesse liegen.

Wie wird unterstützt?

  • Bei baulichen Massnahmen von geschützten Liegenschaften werden die beitragsberechtigten Kosten durch die amtliche Denkmalpflege ermittelt. Die Stiftung übernimmt in der Regel etwa 50 Prozent der beitragsberechtigten Kosten, sofern sich auch der Kanton und die Gemeinde an diesen Kosten beteiligen. In begründeten Fällen kann von dieser Regel abgewichen werden.
  • Ergänzend zu den Beiträgen nach den ermittelten beitragsberechtigten Kosten kann sich die Stiftung an den weiteren effektiven Mehrkosten der denkmalpflegerisch-baulichen Kosten beteiligen.
  • Bei übrigen Massnahmen, Projekten und Leistungen kann die Stiftung Beiträge nach freiem Ermessen ausrichten. Deren Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den vorhandenen Stiftungsmitteln.
  • Die Planungskosten werden in der Regel nur übernommen soweit diese in Form von Projekten umgesetzt werden.
  • Die Stiftung kann Beiträge mit Auflagen versehen.
  • Die Auszahlung eines Beitrages erfolgt in der Regel nach Abschluss des Vorhabens aufgrund der Abrechnung. Es können Akontozahlungen im Verhältnis zum Bau- bzw. Projektfortschritt vereinbart werden.

Gesuch

Gesuche müssen in der Regel vor Baubeginn, jedoch nicht später als 12 Monate nach Bauvollendung, schriftlich beim Stiftungsrat eingereicht werden.

Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Gesuchsformular
  • Kostenvoranschlag
  • Evtl. Stellungnahme Denkmalpflege betreffend beitragsberechtigter Kosten

Es gelten die Richtlinien Ortsbild vom 05. Juli 2023.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.

Altstadt-Bauberatung

Seit Herbst 2019 berät der Architekt Leo Graf als unabhängiger Architekt Eigentümer von denkmalgeschützten Liegenschaften bei Planungs- und Bauvorhaben in der Altstadt von Stein am Rhein. Leo Graf ist in Stein am Rhein aufgewachsen und Teilhaber eines renommierten Architekturbüros in Bern mit Filiale in Zürich.

Was ist das Ziel der Altstadt-Bauberatung?

Der Altstadt-Bauberater berät und unterstützt Eigentümer/innen, Planer/innen und Käufer/innen hinsichtlich Umbau- und Erhaltungsmassnahmen von denkmalgeschützten Liegenschaften in Stein am Rhein. Die Beratung erfolgt neutral und getrennt von den übrigen Tätigkeiten des Altstadt-Bauberaters. Im Zentrum steht immer das jeweilige Gebäude.

Welche Leistungen umfasst die Beratung?

Die Tätigkeit umfasst allgemeine, bautechnische Beratungsleistungen sowie auch Beratungen in Zusammenhang mit dem Bauprozess. Der Altstadt-Bauberater koordiniert auch Fragen des Ortsbild- und Denkmalschutzes mit den kantonalen und kommunalen Baubehörden. Das Beratungsmandat ersetzt aber nicht das Planungsteam. Dafür ist es nicht beabsichtigt und zeitlich auch nicht ausreichend bemessen.

Was kostet die Altstadt-Bauberatung?

Die ersten 20 Beratungsstunden werden nicht verrechnet. Die Kosten übernimmt die Jakob und Emma Windler-Stiftung. Allfällige zusätzliche Beratungsleistungen können in Absprache mit dem/der Auftraggeber/in verrechnet werden.

Anfrage

Die Erfassung und Gutsprache der Leistungen erfolgt über den Altstadt-Bauberater Leo Graf.

Bitte senden Sie das nachstehende Anfrage-Formular an Bitte Javascript aktivieren! oder per Post an die Altstadt-Bauberatung der Jakob und Emma Windler-Stiftung, Chirchhofplatz 22, 8260 Stein am Rhein


Stipendien an Bewohner/innen von Stein am Rhein

Die Jakob und Emma Windler-Stiftung kann Stipendien oder sonstige Beiträge zur Ausbildung und Erziehung von Lernenden, Mittelschülerinnen und Mittelschülern, Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Fakultäten ausrichten, welche die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben und vor Einreichung des Stipendien- oder Beitragsgesuchs wenigstens seit zwei Jahren in Stein am Rhein Wohnsitz haben.

Was wird unterstützt?

Es können Stipendien oder Beiträge für alle Ausbildungen oder Tätigkeiten ausgerichtet werden wie zum Beispiel:

  • Vorlehren zur Berufsvorbereitung
  • Passerellen- und Brückenangebote
  • Anlehren
  • Berufslehren
  • Berufsmittelschulen, Fachmittelschulen, gymnasiale Mittelschulen
  • Höhere Fachschulen
  • Fachhochschulen, universitäre Hochschulen
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten

Was wird nicht unterstützt

  • Ausbildungen mit einer Dauer von weniger als 12 Monaten;
  • Berufsbegleitende Ausbildungen, die umgerechnet weniger als drei Vollzeitmonate dauern;
  • Preisverleihungen, Seminare, Symposien, Vorträge, Kongresse oder ähnliche Veranstaltungen inklusive Teilnahme an solchen;
  • Kommerziell ausgerichtete Forschung;
  • Forschung in Form von Materialaufwand.

Wie wird unterstützt?

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den vorhandenen Stiftungsmitteln.

Die eigene finanzielle Situation sowie die finanzielle Situation der unterstützungspflichtigen Eltern sind nachzuweisen. Zumutbare Eigen- und Elternleistungen werden bei der Bedarfsberechnung angerechnet.

Leistungen werden nur ausgerichtet, wenn staatliche Ausbildungsbeiträge nicht ausreichen oder die Bestimmungen für staatliche Ausbildungsbeiträge nicht anwendbar sind.

Beiträge werden jährlich zu Beginn des Studienjahres ausbezahlt. Für die Auszahlung einer folgenden Tranche muss ein Statusbericht vorgelegt werden.

Studienabbrüche und Wohnsitzwechsel sind sofort zu melden. Für das laufende Semester ausbezahlte Beiträge sind anteilsmässig zurückzuzahlen.

Es können auch rückzahlbare Darlehen ausgerichtet werden. Diese sind während der anerkannten Ausbildungszeit und noch während zwei weiteren Jahren zinsfrei. Anschliessend sind sie zu verzinsen und innert längstens 8 Jahren nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen.

Gesuch

Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Gesuchsformular
  • Lebenslauf
  • Bedarfsberechnung mit Ausgaben und Einnahmen
  • Aufnahmebestätigung (kann nachgereicht werden)

Es gelten die Stipendienrichtlinien vom 08. Dezember 2020.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.

Kulturförderung im Kanton Schaffhausen

Was wird unterstützt?

Die Jakob und Emma Windler-Stiftung fördert mit der Vergabe von Projektbeiträgen das professionelle zeitgenössische Kunst- und Kulturschaffen aus allen Sparten der Bildenden Kunst, wie z.B. Architektur, Fotografie, Literatur, Musik, Theater und Tanz sowie interdisziplinär angelegte Vorhaben.

Wie wird unterstützt?

Es können kulturelle Vereine, Institutionen und Organisationen im Kanton Schaffhausen unterstützt werden. Zuwendungen an Projekte erfolgen, sofern die Zuwendung direkt, unmittelbar und ausschliesslich gemeinnützige, wohltätige und kulturelle Auswirkungen im Kanton Schaffhausen, insbesondere in Stein am Rhein hat.

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den vorhandenen Stiftungsmitteln.

Bei Projekten muss die Dauer zeitlich begrenzt sein. Bei mehrjährigen Projekten ist vor Beschlussfassung über eine weitere Finanzierung ein Evaluationsbericht vorzulegen. Bei grösseren Projekten können Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

Die Jakob und Emma Windler-Stiftung vergibt keine Werkbeiträge.

Gesuch

Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Gesuchsformular
  • Persönlicher Begleitbrief
  • Ausführliche Projektbeschreibung mit Umsetzungskonzept (max. 20 Seiten A4),
    welche folgende Informationen enthält:

    • Ausführliche Projektbeschreibung, evtl. Abbildungen, Skizzen, Darstellungen
    • Detaillierte Budget- und Finanzierungsplanung
    • Umsetzung und Zeitplanung
    • Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit
    • Darlegung des Bezugs zum Kanton Schaffhausen bzw. Stein am Rhein
    • Perspektiven über das Projekt hinaus
    • Biografie der Beteiligten (Foto nach eigenem Ermessen)
    • Persönliche Unterlagen wie Rezensionen oder Gutachten
    • Portfolio und Dokumentation früherer Arbeiten in digitaler Form

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen digital an Bitte Javascript aktivieren!

Auf eine allfällige Unterstützung der Jakob und Emma Windler-Stiftung ist hinzuweisen.

Es gelten die Richtlinien Zuwendungen vom 19. April 2023.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.

Jugendarbeit von Vereinen im Kanton Schaffhausen

Was wird unterstützt?

Die Jakob und Emma Windler-Stiftung unterstützt die Jugendarbeit von Vereinen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen sowie die Partizipation und Integration von Kindern und Jugendlichen zu fördern.

Was wird nicht unterstützt?

Nicht unterstützt werden Vereine und vereinsähnliche Organisationen, die wirtschaftliche Ziele verfolgen.

Wie wird unterstützt?

Vereinen, welche aktive Jugendarbeit betreiben, wird jährlich ein Unterstützungsbeitrag ausgerichtet. Dieser beträgt aktuell Fr. 80.— pro berechtigtes Vereinsmitglied.

Beitragsberechtigt sind schulpflichtige Kinder und Jugendliche zwischen 6 bis 18 Jahren, die über eine unbefristete Mitgliedschaft im Verein verfügen und dafür einen Jahresbeitrag bezahlen. Das Vereinsangebot für Kinder und Jugendliche muss, sofern nicht nur saisonal möglich, ganzjährig stattfinden.

Durch Vereine organisierte Kurse, die durch ein zweckgebundenes Kursgeld teilweise oder vollständig finanziert sind, fallen nicht unter die Jugendförderung.

Angebote wie Ausflüge, Workshops usw. berechtigen nicht zum Bezug von Vereinsbeiträgen zur Jugendförderung. Vereine mit solchen Angeboten können ein separates Gesuch stellen, welches vom Stiftungsrat beurteilt wird. Davon ausgenommen sind Vereine, welche bereits Beiträge von Fr. 80.00 zur Jugendförderung erhalten.

Gesuch

Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Gesuchsformular
  • Liste mit den berechtigten Jugendlichen mit Namen, Jahrgang
  • Aktuelle Jahresrechnung des Vereins (Bilanz und Erfolgsrechnung)

Auf die Unterstützung der Jakob und Emma Windler-Stiftung ist hinzuweisen.

Es gelten die Richtlinien Zuwendungen vom 19. April 2023.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.

Unterstützung von gemeinnützigen und wohltätigen Projekten und Institutionen im Kanton Schaffhausen

Was wird unterstützt?

Die Jakob und Emma Windler-Stiftung unterstützt Projekte von gemeinnützigen und wohltätigen Vereinen, Institutionen und Organisationen im Kanton Schaffhausen, insbesondere in Stein am Rhein, mit folgendem Ziel:

  • Unterstützung von Menschen, die in ihrer selbständigen Lebensführung beeinträchtigt sind;
  • Ausbildung, Beschäftigung, Betreuung sowie berufliche und soziale Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen;
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so zum Beispiel familien- und schulergänzende Kinderbetreuung;
  • Jugendlichen mit psychischen, sozialen oder schulischen Problemen eine Ausbildung zu ermöglichen;
  • Sucht- und Gewaltprävention;
  • Unterstützung von weiteren Angeboten, mit denen eine selbstbestimmte Beteiligung am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.

Wie wird unterstützt?

Zuwendungen werden in der Regel in Form einer direkten oder indirekten finanziellen Leistung gewährt. In erster Linie werden Infrastruktur- und Projektbeiträge ausgerichtet.

Bei Projekten muss die Dauer zeitlich abgegrenzt sein. Bei mehrjährigen Projekten ist vor Beschlussfassung über eine weitere Finanzierung ein Evaluationsbericht vorzulegen.

Die Jakob und Emma Windler-Stiftung bezahlt keine laufenden Betriebsbeiträge.

Beiträge der Jakob und Emma Windler-Stiftung müssen sich direkt, unmittelbar und ausschliesslich im Kanton Schaffhausen auswirken.

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den vorhandenen Stiftungsmitteln.

Gesuch

Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Gesuchsformular
  • Aktuelle Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung)
  • Reglement bzw. Statuten der Institution
  • Verfügung betreffend Steuerbefreiung infolge Gemeinnützigkeit.

Auf eine allfällige Unterstützung der Jakob und Emma Windler-Stiftung ist hinzuweisen.

Es gelten die Richtlinien Zuwendungen vom 19. April 2023.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.